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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen RED U Production Weder (nachfolgend „Auftragnehmer“) und den Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

Sie gelten für alle Dienstleistungen im Bereich Video- und Filmproduktion, Postproduktion sowie damit zusammenhängende Leistungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung einer Offerte (E-Mail genügt) oder durch die Auftragserteilung zustande. Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

 

3. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschliesslich aus der vereinbarten Offerte oder einer schriftlichen Vereinbarung. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Vertrags und werden separat verrechnet.

Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte und sorgfältige Ausführung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolg.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise exklusive Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei grösseren Projekten eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.

 

5. Urheber- und Nutzungsrechte

Sämtliche Urheberrechte an den erstellten Aufnahmen und Werken verbleiben beim Auftragnehmer.

Der Auftraggeber erhält ausschliesslich die in der Offerte oder im Vertrag ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte. Ohne entsprechende Vereinbarung werden keine weitergehenden Rechte übertragen.

Insbesondere gelten keine Buyout-, Exklusiv- oder Weiterverwertungsrechte als eingeräumt.

Eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus gilt als nicht lizenziert und kann nachträglich angemessen in Rechnung gestellt werden.

 

6. Eigenwerbung und Referenznutzung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche im Rahmen des Auftrags entstandenen Aufnahmen zeitlich und räumlich unbeschränkt zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden, insbesondere für Portfolio, Website, Social Media, Präsentationen und Showreels.

Abgebildete Personen haben das Recht, der Verwendung ihrer Aufnahmen zu Eigenwerbezwecken aus überwiegenden schutzwürdigen Interessen jederzeit schriftlich zu widersprechen.

 

In diesem Fall wird der Auftragnehmer die betreffende Nutzung innert angemessener Frist einstellen, soweit dies technisch und organisatorisch zumutbar ist.

Bereits rechtmässig erfolgte Veröffentlichungen bleiben davon unberührt.

7. Recht am eigenen Bild / Verantwortung

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sämtliche erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen rechtzeitig eingeholt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit Persönlichkeits-, Bild- oder Nutzungsrechten.

8. Drehbewilligungen und Lizenzen

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Bewilligungen, Zustimmungen und Lizenzen rechtzeitig einzuholen, insbesondere Drehbewilligungen, Nutzungsgenehmigungen für Locations sowie Einwilligungen von Eigentümern, Behörden oder Veranstaltern.

Bewilligungen für Drohnenaufnahmen werden grundsätzlich vom Auftragnehmer eingeholt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Nichterteilung, Einschränkung, Verzögerung oder den Widerruf einer Drohnenbewilligung durch Behörden, Grundstückeigentümer oder Dritte.

 

Eine nicht genehmigte Drohnenbewilligung stellt keinen Mangel der Leistung dar.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Einholung weiterer Bewilligungen nicht Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, Einschränkungen oder rechtliche Konsequenzen, die aus fehlenden oder unzureichenden Bewilligungen oder Lizenzen entstehen.

9. Rohmaterial

Rohmaterial (Video-, Audio- und Bilddateien) bleibt im Eigentum des Auftragnehmers.

Eine Herausgabe von Rohmaterial erfolgt ausschliesslich bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und begründet keine zusätzlichen Nutzungsrechte, sofern diese nicht ausdrücklich festgehalten wurden.

10. Korrekturen

Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Korrekturschlaufe im vereinbarten Preis enthalten. Weitere Anpassungen oder zusätzliche Versionen werden nach Aufwand verrechnet.

 11. Stornierung und Terminverschiebung

Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Regelungen:

bis 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: 100 % des vereinbarten Honorars

 

Bereits entstandene Fremd- oder Zusatzkosten werden unabhängig davon vollständig in Rechnung gestellt.

12. Haftung

Der Auftragnehmer haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

13. Archivierung

Der Auftragnehmer archiviert Projektdateien und Rohmaterial für eine Dauer von maximal 12 Monaten nach Ablieferung des finalen Werks.

 

Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Daten unwiderruflich zu löschen. Eine darüber hinausgehende Archivierung ist nicht geschuldet.

Für Datenverlust nach Ablauf der Archivierungsfrist übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

14. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Datenschutzrechts.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist St. Gallen.

Stand: Januar 2026

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